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   KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13   

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https://dejure.org/2013,61953
KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13 (https://dejure.org/2013,61953)
KG, Entscheidung vom 11.06.2013 - 6 W 52/13 (https://dejure.org/2013,61953)
KG, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 6 W 52/13 (https://dejure.org/2013,61953)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2215 Abs 1 BGB, § 2227 Abs 1 BGB
    Testamentsvollstreckung: Aufschiebend bedingte Anordnung der Testamentsvollstreckung; Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Erstellung eines unrichtigen Nachlassverzeichnisses; Weiterleitung der Verkaufsabsicht eines Miterben als grobe Pflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Anordnung der Testamentsvollstreckung; Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97

    Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener

    Auszug aus KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13
    Allerdings gehört die Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu den wesentlichsten Pflichten des Testamentsvollstreckers (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 307 - 309, zitiert nach juris, dort Rdz. 33 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2005, 1204 - 1206, zitiert nach juris, dort Rdz. 15; BayObLG FamRZ 1998, 325 - 328, zitiert nach juris, dort Rdz. 24), weshalb die Erstellung eines unzureichenden oder fehlerhaften Nachlassverzeichnisse die Annahme eines wichtigen Grundes im Sinne des § 2227 Abs. 1 BGB rechtfertigen kann (vgl. Schwarz a. a. O. Rdnr. 215 m.w.N.).
  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung

    Auszug aus KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13
    Gemäß § 2227 Abs. 1 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker nur entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der - dem Nachlassgericht ist insoweit ein Ermessen eingeräumt (vgl. KG FamRZ 2011, 1254 - 1257, zitiert nach juris, dort Rdz. 18/26; OLG Hamm FamRZ 2007, 1194 - 1197, zitiert nach juris, dort Rdz. 36) - nach Abwägung aller Umstände unter Berücksichtigung des Erblasserwillens die Entlassung rechtfertigt.
  • KG, 08.03.2012 - 1 W 561/11

    Testamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile: Beendigung des

    Auszug aus KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13
    Insofern ist - als Vorfrage für die Entlassung - zunächst zu klären, ob sich der Beteiligte zu 2. aufgrund seiner Berufung durch das Nachlassgericht wirksam im Amt befindet (vgl. KG NJW-RR 2012, 1098 - 1100, zitiert nach juris, dort Rdz. 19/20; vgl. auch Weidlich in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Auflage § 2200 Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06

    Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im

    Auszug aus KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13
    Gemäß § 2227 Abs. 1 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker nur entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der - dem Nachlassgericht ist insoweit ein Ermessen eingeräumt (vgl. KG FamRZ 2011, 1254 - 1257, zitiert nach juris, dort Rdz. 18/26; OLG Hamm FamRZ 2007, 1194 - 1197, zitiert nach juris, dort Rdz. 36) - nach Abwägung aller Umstände unter Berücksichtigung des Erblasserwillens die Entlassung rechtfertigt.
  • OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05

    Testamentsvollstreckung: Gesamte Entlassung mehrerer Testamentsvollstrecker wegen

    Auszug aus KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13
    Allerdings gehört die Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu den wesentlichsten Pflichten des Testamentsvollstreckers (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 307 - 309, zitiert nach juris, dort Rdz. 33 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2005, 1204 - 1206, zitiert nach juris, dort Rdz. 15; BayObLG FamRZ 1998, 325 - 328, zitiert nach juris, dort Rdz. 24), weshalb die Erstellung eines unzureichenden oder fehlerhaften Nachlassverzeichnisse die Annahme eines wichtigen Grundes im Sinne des § 2227 Abs. 1 BGB rechtfertigen kann (vgl. Schwarz a. a. O. Rdnr. 215 m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13
    Allerdings gehört die Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu den wesentlichsten Pflichten des Testamentsvollstreckers (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 307 - 309, zitiert nach juris, dort Rdz. 33 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2005, 1204 - 1206, zitiert nach juris, dort Rdz. 15; BayObLG FamRZ 1998, 325 - 328, zitiert nach juris, dort Rdz. 24), weshalb die Erstellung eines unzureichenden oder fehlerhaften Nachlassverzeichnisse die Annahme eines wichtigen Grundes im Sinne des § 2227 Abs. 1 BGB rechtfertigen kann (vgl. Schwarz a. a. O. Rdnr. 215 m.w.N.).
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